Grabpflege

wie wir Sie unterstützen möchten

Der Tod eines geliebten Menschen hinterlässt Trauer und Schmerz. Um die seelischen Belastungen ertragen zu können braucht der Mensch einen Ort der Trauer.

Gedenken und Erinnerung sind wesentlicher Bestandteil unseres Lebens, ebenso wie das Anrecht unserer Verstorbenen auf eine würdevolle Grabstätte.

Sie bei dieser Aufgabe zu unterstützen ist unser Anliegen. Wir tun das gerne auf allen Offenburger Friedhöfen, auch in den Umlandgemeinden.

 

Provisorium

Wenn nach einer Beisetzung die Blumen in Kränzen und Gestecken verwelkt sind, werden diese entfernt und bis zur endgültigen Grabanlage ein flacher Erdhügel angelegt.

 

Grabneuanlage

Die dauerhafte Gestaltung der Grabstätte planen wir nach Ihren Vorstellungen und Wünschen.

 

Grabpflege

Wenn es Ihnen nicht möglich ist sich persönlich um die Grabstätte Ihres Angehörigen zu kümmern, übernehmen wir diese vertrauensvolle Aufgabe gerne. Nach individueller Absprache führen wir alle anfallenden Pflanz- und Pflegearbeiten (einschließlich gießen) durch.

 

Dauergrabpflege - Wer pflegt mein Grab?

Eine Frage, die sich viele Menschen stellen, sei es nun, dass sie keine Angehörigen mehr haben oder dass diese in weiter Ferne leben.

Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG

Dauergrabpflege ist ein Service der Friedhofsgärtner, der wachsenden Zuspruch genießt. Oft fällt es schwer, regelmäßig die Grabstätte zu besuchen und zu pflegen. Alter und Krankheit, Wegzug oder längerer Auswärtsaufenthalt lassen die laufende, notwendige Grabpflege erschwerlich oder unmöglich werden. Immer mehr Bürger nutzen dieses individuelle Angebot. Es sorgt auch für klare Regelung bei Nachlassangelegenheiten und Testamenten.

Ein Dauergrabpflege-Vertrag wird in der Regel für 2 bis 30 Jahre und länger abgeschlossen. Hierbei ist die Dauer des Grabnutzungsrechtes (kann örtlich verschieden sein) zu beachten.

Die vertraglichen Sicherheiten: Der Dauergrabpflege-Vertrag enthält Angaben über die Grabstätte, die Laufzeit sowie die zu erbringenden Leistungen. Die Genossenschaft, die auch sämtliche Zahlungen an den Friedhofsgärtner vornimmt, verwaltet die jeweiligen Vertragssummen, die als Einmalzahlung bei Vertragsabschluss geleistet werden. Die Genossenschaft legt die Vertragssumme so sicher und so rentabel wie möglich an. Die erwirtschafteten Zinsen werden für Preissteigerungen sowie Zusatzleistungen verwendet. Der beauftragte Fachbetrieb richtet sich in der Gestaltung und Pflege der Grabstätten nach den Kundenwünschen. Die Garantie für eine sorgfältige Betreuung übernimmt die Genossenschaft. Sie ist Ihr Vertragspartner und überwacht die Leistungen des Friedhofsgärtners während der gesamten Vertragsdauer.

Wann soll die Grabpflege beginnen? Der Beginn einer Grabpflege wird im Dauergrabpflegevertrag vereinbart: Entweder nach Vertragsabschluss oder nach dem Ableben des Auftraggebers.

Organisationen: Es bestehen in der Bundesrepublik Deutschland 28 Einrichtungen, die flächendeckend als Genossenschaften oder Treuhandstellen den Bürgern für den Abschluss von Dauergrabpflege-Verträgen zur Verfügung stehen.